Versicherung

Bei Vorfällen zwischen HSH und Dritten, übernimmt im Normalfall die Betriebshaftpflicht des Herdenschutzhunde(HSH)-Halters allfällige Arzt-, Veterinär- oder anderweitige Kosten. In Einzelfällen werden durch Geschädigte aber nicht nur Haftpflichtansprüche angemeldet, sondern auch Strafanzeigen eingereicht. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese oftmals unhaltbar sind. Jedoch liegt es in einem solchen Fall am HSH-Halter nachzuweisen, dass er die gebotene Sorgfaltspflicht nicht verletzt hat.

Um HSH-HalterInnen in solchen Situationen zu unterstützen, hat der Verein eine kollektive Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung übernimmt nach gewissen Vorabklärungen – ein klares Fehlverhalten des HSH-Halters ist ausgeschlossen – die Kosten eines Anwalts, der dem Angeklagten zur Seite steht.

Bei einer schriftlichen oder persönlichen Einvernahme  sollen sich Mitglieder umgehend bei der Geschäftsstelle (caroline.nienhuis(at)hsh-ch.ch, 043 244 99 60) melden.